Professioneller Ratgeber

Säuremischungen: Wirkungen kombinieren, Risiken nicht vereinfachen

Eine Mischung kann mehrere kosmetische Ziele in einer Formel verbinden. Sie senkt das Verätzungsrisiko nicht automatisch; maßgeblich ist das fertige Produkt.

Warum mehrere Säuren verbinden?

Ziel kann sein, ergänzende kosmetische Wirkungen auf Hautbild, Ausstrahlung, Poren oder einen gleichmäßigeren Teint in einer Formel zusammenzuführen. Eine Kombination kann den Anteil einzelner Säuren begrenzen und dennoch eine aktive Formulierung ergeben.

Daraus folgt keine automatische bessere Verträglichkeit: Gesamtsäurelast, pH-Wert, freie Säure, Trägersystem und Kontaktzeit bleiben entscheidend.

Die Gesamtformel bewerten

  • Enthaltene Säuren und angegebene Konzentrationen lesen.
  • pH-Wert, Einwirkzeit, Schichten und Neutralisation zusammen betrachten.
  • Vorbereitung, Hautbarriere und angegebene Vorgeschichte berücksichtigen.
  • Ausschließlich Anleitung und vorgesehenen Anwendungsrahmen befolgen.

Fünf professionelle Referenzen

Diese Referenzen zeigen unterschiedliche Formulierungsansätze. Sie sind weder austauschbar noch allein anhand der Prozentangabe zu sortieren.

MELASTOP Peeling

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MELASTOP Peeling

Professionelle Kombination zum Vergleich bei sichtbaren Flecken und ungleichmäßigem Teint.

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CLEAR Peeling 30 %

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CLEAR Peeling 30 %

Kombination für das Erscheinungsbild von Poren und Unreinheiten im vorgesehenen professionellen Rahmen.

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WHITE Peeling 35 %

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WHITE Peeling 35 %

Professionelle Mischung für ein gleichmäßiger wirkendes Hautbild mit konsequentem Lichtschutz.

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EU-Konformität

Konformität entsteht nicht durch die Bezeichnung „Mischung“. Entscheidend sind Endformel, kosmetische Zweckbestimmung, Stoffbeschränkungen und Sicherheitsbewertung des Produkts.

Modifiziertes Jessner-Peeling als Beispiel einer professionellen Säuremischung
Modifiziertes Jessner-Peeling als Beispiel einer professionellen Säuremischung

Dokumentationsgrundlage

Grundlagen: Soleymani, Lanoue und Rahman, praktische Übersicht zu chemischen Peelings, PMCID PMC6122508; Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.