Professioneller Leitfaden

TCA: Risiken und Rechtslage

Trichloressigsäure steht in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung und darf nicht Bestandteil eines kosmetischen Mittels sein.

Wichtige Orientierungspunkte

  • Kosmetikverbot von einem allgemeinen Verbot unterscheiden.
  • Ätzwirkung und Risiken einer tiefen Anwendung präzise darstellen.
  • Medizinische Fragen qualifiziertem Gesundheitspersonal überlassen.

Die endgültige Auswahl folgt immer der Gebrauchsanweisung des konkreten Produkts.

Neutrale Illustration zum Vergleich von Peelings

Quellenbasis

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II; ECHA-Dossier, CAS 76-03-9; IARC-Monografie 106.