In EU-Kosmetikprodukten verboten
Trichloressigsäure, CAS 76-03-9, steht in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung. Dieses Kosmetikverbot ist kein pauschales Verbot sämtlicher medizinischer Anwendungen.
Warum ein Prozentwert nicht genügt
Die Tiefe hängt unter anderem von Konzentration, Formel, Schichten, Hautvorbereitung, Zone und Kontaktzeit ab. Möglich sind Verätzung, Pigmentveränderungen, Infektion oder Narbenbildung.
Was die Proposition-65-Listung bedeutet
TCA steht seit dem 13. September 2013 auf der kalifornischen Proposition-65-Liste als dem Staat bekannte krebserzeugende Substanz.
Die Listung beschreibt eine regulatorische Gefahr. Sie bedeutet weder, dass jede Exposition Krebs verursacht, noch dass bei jeder Exposition automatisch gewarnt werden muss. Die OEHHA nennt einen NSRL von 9,9 µg pro Tag.
Eine kosmetische Alternative prüfen
Für bestimmte oberflächliche ästhetische Ziele kann eine Formulierung mit Pyruvin- und Milchsäure nach Beurteilung des Hautprofils erwogen werden.
Sie ist kein medizinisches TCA-Äquivalent und verspricht keine identischen Ergebnisse. Je nach Formel und Protokoll kann sie eine intensive kosmetische Option ohne TCA in einem Kosmetikprodukt darstellen.

idpelpyr15sol
Pyruvinsäure 15 % + Milchsäure 1,6 %
Eine Konzentration für den in der Anleitung vorgesehenen Rahmen.
Pyruvinsäure 15 % + Milchsäure 1,6 % ansehen
idpelpyr40sol
Pyruvinsäure 40 % + Milchsäure 10 %
Eine intensive Referenz für den vorgesehenen professionellen Rahmen.
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