Professioneller Ratgeber

TCA-Peelings 10 %, 15 %, 20 % und 40 %

Diese Prozentwerte werden häufig gesucht, bilden aber keine einfache Skala für eine eigenständige kosmetische Anwendung.

In EU-Kosmetikprodukten verboten

Trichloressigsäure, CAS 76-03-9, steht in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung. Dieses Kosmetikverbot ist kein pauschales Verbot sämtlicher medizinischer Anwendungen.

Warum ein Prozentwert nicht genügt

Die Tiefe hängt unter anderem von Konzentration, Formel, Schichten, Hautvorbereitung, Zone und Kontaktzeit ab. Möglich sind Verätzung, Pigmentveränderungen, Infektion oder Narbenbildung.

Was die Proposition-65-Listung bedeutet

TCA steht seit dem 13. September 2013 auf der kalifornischen Proposition-65-Liste als dem Staat bekannte krebserzeugende Substanz.

Die Listung beschreibt eine regulatorische Gefahr. Sie bedeutet weder, dass jede Exposition Krebs verursacht, noch dass bei jeder Exposition automatisch gewarnt werden muss. Die OEHHA nennt einen NSRL von 9,9 µg pro Tag.

Eine kosmetische Alternative prüfen

Für bestimmte oberflächliche ästhetische Ziele kann eine Formulierung mit Pyruvin- und Milchsäure nach Beurteilung des Hautprofils erwogen werden.

Sie ist kein medizinisches TCA-Äquivalent und verspricht keine identischen Ergebnisse. Je nach Formel und Protokoll kann sie eine intensive kosmetische Option ohne TCA in einem Kosmetikprodukt darstellen.

Symbolische Illustration eines Hinweises auf Hautkrebsrisiken
Symbolische Illustration eines Hinweises auf Hautkrebsrisiken

Dokumentationsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II. OEHHA, Trichloroacetic Acid, Listung vom 13. September 2013 und NSRL 9,9 µg/Tag. IARC-Monografie 106. Das Bild ist symbolisch und belegt nicht, dass ein TCA-Peeling speziell Hautkrebs verursacht.